Krankheit

Ihre Krankenkasse wird Ihnen einen mehr oder weniger grossen Teil der Kosten rückerstatten, wenn Sie über eine abgeschlossene Zusatzversicherung für Komplementärmedizin (nicht-Pflichtleistungen) verfügen.

Die Behandlungsmethoden der TCM sind keine Pflichtleistungen der Krankenkassen und eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen-Grundversicherung ist auch bei Überweisung durch den Hausarzt nicht möglich.

Unfall

Die Behandlungsmethoden der TCM sind ebenso keine Pflichtleistungen der Unfallversicherungen. Die Unfallversicherungen sind in einigen Fällen bereit, mit ärztlicher Verordnung einen Beitrag an die Kosten zu übernehmen.

Raucherentwöhnung - Prävention

Die ersten SFr. 450.00 der Kosten für die Raucherentwöhnung sind vom Klienten selber zu tragen.

Allfällige weitere Konsultationen, die diesen Betrag übersteigen, werden auf der Rechnung als Prävention ausgewiesen. Einige Krankenkassen vergüten einen Teil dieser Kosten, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind. Voraussetzung ist, dass eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin besteht.

 

Ich empfehle Ihnen, eine Kostenübernahme bereits vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung abzuklären. Bitte geben Sie den Versicherungen zur effizienten Abklärung meine EMR-Nr. 1595 oder ZSR-ASCA-Nr. X619461 an.